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Bürgschaft für die Mietwohnung

Eine Bürgschaft für die Mietwohnung — meist die Elternbürgschaft — beantwortet die eine Frage, an der Bewerbungen von Studierenden, Azubis und Berufseinsteigern scheitern: Kommt die Miete zuverlässig, auch wenn das eigene Einkommen (noch) nicht reicht? Richtig eingesetzt macht sie aus einer aussichtslosen Bewerbung eine konkurrenzfähige. Aber es gibt Regeln, die beide Seiten kennen sollten.

Der entscheidende Unterschied: gefordert oder angeboten

Das Gesetz deckelt Mietsicherheiten: Nach § 551 BGB darf der Vermieter maximal drei Nettokaltmieten verlangen — Kaution und geforderte Bürgschaft zusammen dürfen diese Grenze nicht überschreiten. Verlangt der Vermieter also Kaution plus Bürgschaft, ist die Bürgschaft insoweit regelmäßig unwirksam.

Anders die freiwillig angebotene Bürgschaft: Bieten Eltern von sich aus — unaufgefordert — eine Bürgschaft an, um dem Kind die Wohnung zu sichern, ist das nach der Rechtsprechung des BGH wirksam, und zwar auch über die Drei-Monatsmieten-Grenze hinaus. Genau deshalb gehört sie proaktiv in die Bewerbungsmappe, statt auf Nachfrage nachgereicht zu werden: Sie ist dann rechtlich belastbarer und signalisiert dem Vermieter, dass die Familie hinter dem Mietverhältnis steht.

Selbstschuldnerisch oder Ausfallbürgschaft?

Vermieter akzeptieren praktisch nur die selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge verzichtet auf die „Einrede der Vorausklage“ und haftet wie ein Hauptschuldner — bei Rückstand kann der Vermieter direkt die Eltern ansprechen, ohne erst gegen das Kind vorgehen zu müssen. Bei einer Ausfallbürgschaft müsste er zuerst erfolglos vollstrecken; als Bewerbungs-Argument ist sie deshalb wertlos. Wichtig für die Eltern: Die Haftung umfasst je nach Formulierung nicht nur Miete, sondern auch Nebenkosten und Schäden — die Erklärung sollte den Umfang klar benennen.

Was in die Bürgschaftserklärung gehört

Leg die Bürgschaftserklärung einfach als Anlage in deine Mappe: Mappenform bündelt Deckblatt, Anschreiben, Selbstauskunft und deine Nachweise — mit Trennblatt pro Anlage — zu einem PDF.

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FAQ

Häufige Fragen

Dürfen Vermieter Kaution UND Bürgschaft verlangen?
Nein — verlangte Sicherheiten sind zusammen auf drei Nettokaltmieten gedeckelt (§ 551 BGB). Was der Vermieter darüber hinaus fordert, ist insoweit unwirksam. Nur die unaufgefordert angebotene Bürgschaft darf darüber hinausgehen.
Wie lange haften die Eltern bei einer Elternbürgschaft?
Grundsätzlich solange das Mietverhältnis läuft, wenn nichts anderes vereinbart ist — auch über Jahre. Eine betragsmäßige Begrenzung oder Befristung kann in die Erklärung aufgenommen werden; das schwächt allerdings die Wirkung als Bewerbungs-Argument.
Reicht eine Bürgschaft statt Einkommensnachweis?
Sie ersetzt ihn nicht, sie ergänzt ihn: Am stärksten wirkt die Kombination aus eigener Einkommenslage (BAföG, Werkstudentenvertrag, Gehalt) plus selbstschuldnerischer Elternbürgschaft plus Einkommensnachweis der Bürgen.
Gehört die Bürgschaft schon in die Bewerbung oder erst in den Mietvertrag?
In die Bewerbung — als Kopie in der Mappe. Erstens gilt die günstige Rechtslage nur für die angebotene (nicht die geforderte) Bürgschaft, zweitens beantwortet sie die Bonitätsfrage genau in dem Moment, in dem der Vermieter aussortiert.